Samstag, 5. Juni 2010

EEG - Erneuerbare Energien Gesetz

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EEG - Erneuerbare Energie Gesetzt soll/wird zum 1.7.2010 geändert werden. Umweltminister Röttgen will eine Kürzung der Solarförderung durchsetzen. Damit soll der Steuerzahler entlastet werden. Die Einspeisevergütung für Strom, den man mit einer Photovoltaik- oder Solaranlage produziert soll zwischen 11%-16% gekürzt werden.
Freitag, den 4.6.2010, sollte die EEG-Novelle den Bundesrat passieren, doch dieser hat die Novelle in den Vermittlungsausschuss geschickt. So entsteht eine Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens. Ein Scheitern der EEG-Novelle liegt nicht vor, da es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt. Der Bundesrat kann es lediglich verzögern.
Man muss nun beobachten wie sich die Lage zur Einspeisevergütung entwickelt. Manche Stimmen sprechen von Nachbesserungen an der EEG-Novelle, man spricht von einer Kürzung der Einspeisevergütung von höchstens 10%. Es handelt sich dabei jedoch um reine Spekulationen.
Die Bundesregierung hat schon darüber informiert, dass ein rückwirkendes Inkrafttreten möglich ist. Eine Verlängerung der Frist für das "An-das-Netz-bringen" von Photovoltaik- od. Solaranlagen vor dem 1.7.2010 gibt es also nicht.

Auch nach der Kürzung der Einspeisevergütung ist eine Investition sehr lukrativ im Bereich der Photovoltaik und Solarenergie. Eine Aufdachanlage erzielt weiterhin eine ordentliche Rendite und das Argument des Eigenverbrauchs ist nicht von der Hand zu weisen.
Freuen Sie sich auf den nächsten Blogartikel zum Thema Eigenverbrauch.

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